In der Satzung ist nur noch der geschäftsführende Vorstand aufgeführt. Die Positionen sind doppelt besetzt und die Amtsdauer ist bis zum jeweiligen nächsten Kreisparteitag festgelegt.
In der Geschäftsordnung wird nun geregelt, wie der Schwarm künftig mitbestimmt. Dies fängt bei der Namensgebung an. Es heißt nun nicht mehr Vorstand oder erweiterter Vorstand, sondern Kreisbeirat und besteht aus drei Gremien:
- Dem Mitgliederausschuss,
- dem geschäftsführenden Vorstand und
- dem Mitgliederrat.
Die Mitglieder des Ausschusses und des Rates werden “nach Bedarf“ von Schwarm gewählt. Damit lässt sich flexibel auf personelle Veränderungen und Erweiterungen der Aufgabenfelder reagieren. Ein weiterer Vorteil ist eine Verteilung des Stimmrechtes auf diese drei Gremien. Bei wichtigen, in der Geschäftsordnung beschriebenen, Entscheidungen wird zusätzlich der Schwarm befragt und nimmt somit ebenfalls an dem Entscheidungsprozessen teil. Damit wird auf recht elegante Weise eine gut austarierte Machtbegrenzung erreicht und gleichzeitig ein vielfältiges Mitgestalten des Schwarms gefördert.
Ziel ist es nun, dieses Konzept mit Leben zu füllen, weiterzuentwickeln und als „Frankfurter Modell“ auch in andere Kreisen zu tragen, um die Basisdemokratie zu stärken und voranzubringen.
Wenn Ihr Fragen oder Anregungen habt, sprecht uns an!